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Aufnahme |
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Die Aufnahme in unsere Schule und unser Internat ist zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern die entsprechenden schulrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die notwendigen Auskünfte bzw. Überprüfungen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung. 1. AllgemeinesDas Pädagogium bietet:
2. AnmeldungMit dem Anmeldevordruck bitten wir einzusenden: 3. Mitzubringende Ausstattung bei EintrittAußer der üblichen ausreichenden jahreszeitgemäßen Kleidung sind mitzubringen: Körperpflegebedarf, Oberbett oder Steppdecke, Kopfkissen, warme Decke, Bettwäsche (auch zum Wechseln), Handtücher, Zahn- und Schuhputzzeug, Sportbekleidung, Sportschuhe, Wäschebeutel und Kleiderbügel. Alle Sachen, auch Stiefel, sollten deutlich mit vollem Namen gekennzeichnet sein. Essbestecke werden nur für den Speisesaal vom Pädagogium gestellt; für sonstige private Zwecke bitten wir um Mitgabe. 4. Unfall- und HaftpflichtversicherungDie Internatsschüler sind neben der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen Unfall und Haftpflicht versichert, wenn der Unfall oder der Haftpflichtfall im Zusammenhang mit dem Schul- oder Internatsbetrieb steht. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schäden, die von Schülern verursacht und von denen die Schule oder die Mitschüler betroffen sind, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt oder um einen Schaden, der durch Umlage den einzelnen Ersatzpflichtigen nur geringfügig belastet (bis zu 100,- EUR). Im einzelnen ist der Inhalt der jeweiligen Versicherungspolicen maßgebend. 5. HaftungsausschlussFür eingebrachtes oder eingestelltes Gut des Schülers (z.B. Wäsche, Koffer, Musikgeräte, Computer, Fahrräder usw.) übernimmt das Pädagogium keine Haftung. 6. KrankendienstDie medizinische Versorgung erfolgt durch ortsansässige Ärzte auf Kosten der Eltern/Erziehungsberechtigten. 7. Auslagen des Schülers
Besondere Auslagen des Schülers (z.B. für Bücher, Hefte, Hallenbad, Friseur usw.) werden durch Lieferzettel, die von den Erziehern gegenzuzeichnen sind, in den Geschäften am Ort bargeldlos bezahlt. 8. Sonstiges
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die schulische und erzieherische Fortbildung ihres Kindes im Pädagogium nach besten Kräften zu unterstützen und sich in Zweifelsfällen stets zunächst mit der Schul-/Internatsleitung in Verbindung zu setzen.
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