Information zur Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten.

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am
17.12.2020 und am 18.12.2020.
Eine Befreiung vom Präsenzunterricht auf der Grundlage der Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht kann durch die Schulleitung als Einzelfallentscheidung erfolgen. Eine Befreiung ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag mit dem Formular zum Download oder formlos möglich.
In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht als besonders begründeter Ausnahmefall – Härtefall – anzusehen ist. Ein Härtefall kann ausnahmsweise in diesem Jahr angenommen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler durch Erklärung glaubhaft macht, dass sie oder er mit Familienangehörigen, die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.